Verwaltungsrecht
Die Tätigkeit auf diesem Gebiet betrifft Mandanten denen die öffentliche Hand hoheitlich handelnd entgegentritt.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Behörde einem Bürger / Unternehmer gegenüber einen Bescheid erlässt. Fühlt sich der Betroffene durch diesen Bescheid ungerecht behandelt, wird im Anschluss an eine rechtliche Überprüfung das außergerichtliche Widerspruchsverfahren in der Sache durchgeführt.
Bereits durch dieses außergerichtliche Tätigwerden gelingt es in vielen Fällen, eine für den Mandanten günstige Entscheidung herbeizuführen.
Kann eine außergerichtliche Entscheidung mit der Behörde nicht erzielt werden, wird ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erforderlich, wobei es ganz entscheidend auf die fachkompetente Unterstützung des Mandanten in diesem speziellen Rechtsbereich ankommt.
Beratungsangebot in Stichworten:
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Prüfung des Behördenhandelns
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Durchführung Widerspruchsverfahren
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Dienstaufsichtsbeschwerde
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Prüfung Staatshaftungsanspruch
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Eingabe / Petition
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